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Pandemievertrag: Böcke zu Gärtnern

Verpflichtungen zu immer mehr Überwachungs-, Kontrollmaßnahmen und Meldung von Kritikern.

Dieser Kommentar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er analysiert Gefahren für Grundrechte und die Geisteshaltungen, in denen der Pandemievertrag geschrieben wurde. 

Das anfangs suggerierte Entziehen der Staatssouveränität wurde als „Bombe“ genutzt, deren angebliche “Entschärfung” jetzt überhöht gepriesen wird, um Partikularinteressen von Pharmakonzernen und anderen Drahtziehern widerstandslos durchsetzen zu können.

In Artikel 4.1 wird festgelegt, dass der Pandemievertrag ergänzend zu und konsistent mit den IGV (internationalen Gesundheitsvorschriften) gelten soll, in denen festgelegt wird, dass der Direktor der WHO eigenmächtig eine Pandemie ausrufen kann – mit weitreichenden Konsequenzen, die in den IGV festgeschrieben sind, nicht nur in Bezug auf Grundrechte.
Ein pandemischer Notfall kann schon dann vorliegen, wenn mehrere Staaten betroffen sind (siehe Use of Terms in Artikel 1), also beispielsweise bei einer Grippewelle, aber auch bei einer Schweinegrippe (siehe „One-Health“).

Weiterhin verpflichten sich die Unterzeichner Überwachungsmaßnahmen schrittweise zu verstärken, wobei es nicht nur um „koordinierte sektorübergreifende“ (also gleichgeschaltete) Überwachung geht, sondern auch um Kontrollmaßnahmen.

Das „One Health“ Konzept in Artikel 5 verpflichtet zu nachhaltiger Entwicklung nicht nur auf Menschen bezogen, somit kann die WHO auch in anderen Bereichen intervenieren, deren Entwicklung sie als “nicht nachhaltig” auslegt.

Artikel 8: Die Verpflichtung die Regulierungsbehörden dahingehend zu “stärken”, dass die WHO ein Wörtchen mitzureden hat bei Zulassung und “Notfall”- Genehmigung “pandemiebezogener Gesundheitsprodukte” (die möglicherweise “zufällig” schon vor dem Ausbrechen einer Pandemie entwickelt wurden, aber unter normalen Umständen nie genehmigt würden).

In Artikel 10 verpflichten sich die Unterzeichner die Hersteller von Medikamenten zu fördern und zu unterstützen – mit staatlichen Geldern.
Verteilung, weltweites Horten (“Stockpiling”) von Pharmaprodukten und die Werbung dafür sollen verpflichtend werden. Zahlen dürfen natürlich auch das die Steuerzahler.

Um möglichen Problemen durch zu viele Bestechungsgelder Verantwortliche und Gewaltenteilung zuvorzukommen, werden die Vertragsparteien zum Whole-of-government Prinzip gedrängt (“urged”), so dass unterschiedliche Regierungsabteilungen unter eine Weisungshoheit gestellt werden können.

Einspruch soll jetzt in Artikel 16 nicht mehr durch die offene Forderung von Zensur verhindert werden, sondern die Unterzeichner verpflichten sich zu Folgendem:
Mittels “Untersuchungen” und Meldungen (/Denunziationen?) sollen die “Faktoren”, die die Einhaltung der öffentlichen Gesundheit “behindern” (/Hinterfragen durch mündige Bürger) identifiziert werden.
Und mehr noch: Es sollen „Forschungsarbeiten“ dazu durchgeführt werden, wer „das Vertrauen in die Wissenschaft und Einrichtungen, Behörden und Agenturen des öffentlichen Gesundheitswesens“ beeinträchtigen könnte.
Eine Forderung nach Zensur wäre vergleichsweise harmlos, denn im jetzigen Pandemievertrag sollen die Unterzeichner dazu verpflichtet werden, potentielle Kritiker schon im Vorhinein zu ermitteln.
Eine weitere Formulierung, in Bezug auf Einmischung in die Innenpolitik, lässt aufhorchen: Um diesen möglichen Behinderungen des „Vertrauens in die Wissenschaft und deren Behörden“ zuvorzukommen, sollen „entsprechende politische Maßnahmen“ eingeleitet werden. 

Aus den Erfahrungen der Corona-Zeit kann geschlossen werden, was mit Wissenschaft im Sinn der WHO gemeint ist: Blinder Glaube an die Verlautbarungen der Pharmakonzerne und ihrer Lobbyisten unter grober Missachtung von Wissenschaftlichkeit, die per definitionem vorsieht, dass alle Ergebnisse unabhängig überprüfbar sein müssen. Die Grundprinzipien von Wissenschaftlichkeit –  Hinterfragen, Skepsis und Objektivität – wurden nicht nur von der WHO aufs Gröbste missachtet und da dieses Fehlverhalten nicht eingeräumt wurde oder wird, sowie anhand des Tons im Vertragstext, ist davon auszugehen, dass diese tatsächlich anti-wissenschaftliche Haltung weder aufgearbeitet und korrigiert wird noch werden soll.
Wenn potentielle Abweichler mittels Überwachung und Forschung („research“) identifiziert und gemeldet werden sollen, spricht das eine deutliche Sprache.

Entwicklungsländer (die sich keine modernen Propaganda- und Überwachungsapparate leisten können) erhalten technische Unterstützung durch die WHO (Artikel 16 Absatz 3).
Auch hier schimmert das Bestreben nach Stasi-ähnlichen Befugnissen durch.
Ob Bill Gates (seine Stiftung ist einer der Hauptgeldgeber der WHO) diese technischen Maßnahmen auf Windows unterstützt, kann nur spekuliert werden.

Die Vertragspartner sind angewiesen sich untereinander zu vernetzen, um neueste Techniken auszutauschen und zudem alle, ausdrücklich auch noch nicht existierenden Geldbeschaffungsmöglichkeiten, auszuloten und anzuzapfen. Denn darum geht es anscheinend vorrangig: mehr Geld und Macht für die Eigentümer gewisser Pharmakonzerne.

Anstatt dass eine Organisation, die von Lobbyisten übernommen wurde, in der Böcke zu Gärtnern gemacht wurden, erst mal durch Anti-Korruptions Maßnahmen, Überprüfungen und Aufarbeitung wieder glaubwürdig gemacht wird, bekommt sie die Federführung bei der Erstellung völkerrechtsverbindlicher Verträge. 

Dank großer Aufmerksamkeit und weltweiten Anstrengungen mündiger Bürger konnte Schlimmeres im Vertragstext, beipielsweise eindeutige, weltweite Befehlsgewalt der WHO, offene Zensurmaßnahmen und andere diktatorische Bestrebungen, verhindert werden. Das zeigt wie wichtig bürgerliches Engagement ist und wie erfolgreich es sein kann.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch ohne explizit festgeschriebene, globale Weisungshoheit den „Empfehlungen“ der WHO Folge geleistet wird – was bekanntlich Grund- und Menschenrechte-einschränkende und weitere fatale Auswirkungen haben kann. Den o.g. Verpflichtungen im Pandemievertrag muss zudem rechtsverbindlich nachgekommen werden.

Inwiefern Staatssouveränität, Demokratie und Menschenrechte durch die Unterzeichnung de facto eingeschränkt werden, sollte dringend genauer untersucht werden – denn sobald 60 Staaten unterzeichnen, ist der Vertrag 30 Tage danach völkerrechtsverbindlich. In der jetzigen Form ist das wohl eher nicht im Interesse der Bevölkerungen.

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