Skip to main content

Transparenzversprechen zu Pandemievertrag gebrochen

Am 16.04.2025 haben sich die Verhandlungsführer zahlreicher Länder auf einen Pandemievertrag geeinigt. Die Transparenzversprechen wurden gebrochen, deshalb liegt nahe, dass auch weitere Zusagen betreffs Inhalten nicht eingehalten werden. Die Vertragsunterzeichnung wurde auf Ende Mai vorgezogen, vermutlich um Planungen zu Protesten zu unterlaufen. Ohne dass den Bevölkerungen Einblick gewährt wird, sollen voraussichtlich Völkerrechts-verbindliche Vereinbarungen mit weitreichenden Konsequenzen unterzeichnet werden. Eine Veröffentlichung wurde von der WHO bisher nicht mal in Aussicht gestellt.

IHR angenommen – Vereinbarung zum Pandemievertrag in einem Jahr

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations: IHR) wurden am 1.06.2024 angenommen, der Pandemievertrag soll innerhalb eines Jahres vereinbart werden. Laut neuer IHR kann die WHO schon bei einem vermutetem Risiko einer Überlastung der Gesundheitssysteme oder einer Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs einen „Welt-Notfall“ ausrufen.

Bei der Verabschiedung des Vertragswerks wurden die eigenen WHO-Vorschriften ausreichender Beratungszeit nicht beachtet. Die Vertragsstaaten werden in diesen neuen völkerrechtlich verbindlichen Vorschriften dazu aufgefordert diese umzusetzen. Sie beinhalten das Recht des Generaldirektors einen „internationalen Notfall“ auszurufen.

Siehe Vertrag auf den WHO Seiten: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF14-en.pdf

Der WHO Pandemievertrag soll innerhalb eines Jahres beschlossen werden.
Inwieweit mit diesem Vertrag zur „Prävention“ Freiheiten und Menschenrechte eingeschränkt werden, wird sich in naher Zukunft zeigen.

WHO: Vorbereitung Grundrechte-gefährdender Machtkonzentration?

Im Mai 2024 sollen von der WHO neue, internationale Bestimmungen, die voraussichtlich für nationale Regierungen bindend sein sollen, in Kraft gesetzt werden. In den aktuellen Entwürfen zu einem neuen Pandemievertrag der WHO und den Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sind Tendenzen zur Planung potentiell gefährlicher Machtkonzentration bei der WHO und deren Generaldirektor zu finden.

Am deutlichsten wird die Richtung der Änderungen durch den Vergleich der bisherigen und der neuen Bestimmungen in den Entwürfen der International Health Regulations (IHR): Die Befugnisse der WHO sollen drastisch ausgebaut werden.

Die Entwürfe können auf den offiziellen Seiten der WHO eingesehen werden:
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Leseanleitung:
Proposed amendments are presented as follows:
Strikethrough = proposal to delete existing text
Underlined and bold = proposal to add text
• (…): existing text in the IHR (2005)

Hier Beispiele ab Seite 9, Artikel 12:

If the Director-General determines that the event constitutes a public health emergency of international concern, and the State Party are in agreement regarding this determination, the Director-General shall notify all the States Parties […]

[…] the Director-General,on the basis of information received, may determine at any time to issue an intermediate public health alert to States Parties […]

[…] the Director-General has determined it requires heightened international awareness and preparedness activity, the Director-General, on the basis of information received, may determine at any time to issue a World Alert […]

Artikel 13A (neu):

1. States Parties recognize WHO as the guidance and coordinating authority of international public
health response during public health Emergency of International Concern and undertake to follow
WHO’s recommendations in their international public health response.

Der Generaldirektor soll demnächst eigenständig festlegen können, wann ein „Welt-Alarm“ ausgelöst wird, mit potentiell einschneidenden Konsequenzen für unser aller Grundrechte.
Durch den neuen Artikel 13A würden Rechtsstaatlichkeit und demokratische Entscheidungen der Länder de facto ausgehebelt: Die Vertragsstaaten sollen die WHO als Führungsbehörde, bzw. Führungsautorität („guidance authority“) anerkennen, sobald der Generaldirektor eigenmächtig einen Notfall ausruft.
Einspruchsmöglichkeiten gegen diese Ausrufung gibt es nicht.

Diese und weitere Macht soll also in die Hände einer einzigen Person gelegt werden.

Gewählt wird der Generaldirektor von „34 Gesundheitsexperten“ der Mitgliedstaaten, die oft aus der Pharma-Industrie kommen oder sogar parallel Exekutivpositionen in Konzernen innehaben, wie die Vorsitzende Hanan Mohamed Al Kuwari, die gleichzeitig Geschäftsführerin der Hamad Medical Corporation ist.

Zitat aus Wikipedia zur WHO: „Ein Problem sehen Kritiker in der Finanzierung. 2014 berichtete Frontal21, dass vom Jahresbudget der WHO von etwa 4 Mrd. US-Dollar allein etwa 3 Mrd. US-Dollar freiwillige Beiträge seien, darunter auch größere Spenden von Unternehmen, insbesondere aus der Pharmabranche.“

Die WHO ist ein Organ der UN und kann völkerrechtlich rechtsverbindliche Beschlüsse treffen.

Die EU bremst die vor allem aus den USA angestrebte Machtausweitung der WHO nicht, auf der Seite des europäischen Rats ist zu lesen, worauf die EU aus ist: „[…] einen robusteren Mechanismus für die länderspezifische Berichterstattung sowie durch eine stärker verbreitete Nutzung gemeinsamer externer Evaluierungen und bessere Folgemaßnahmen […]“ https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty.

Die Priorität wird offensichtlich nicht auf Meinungs-, Pressefreiheit und Wahrung von Wissenschaftlichkeit durch Überprüfbarkeit gelegt, sondern darauf durch „robustere Mechanismen externe Evaluierungen stärker zu verbreiten“, was nach noch repressiveren Einengungen von Meinungskorridoren klingt (siehe auch Kritik am Digital Services Act).
Das Einschränken elementarster Grundrechte mittels „Folgemaßnahmen“ konnten die Bevölkerungen während der so gut wie gar nicht aufgearbeiteten „Corona-Maßnahmen“ erleben.

Jeder ist aufgefordert sich selbst ein Bild von den Planungen zu machen und potentielle Gefahren für die Menschenrechte zu erkennen.

Kurzfilm im Kino-Vorprogramm

Seit heute läuft der gesamte Kurzfilm im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW in den Kino-Sälen des Filmzentrum Oelde vor den aktuellen Blockbustern wie Napoleon, Wonka usw. im zuschauerträchtigsten Vorweihnachts-Programm und danach.

Grundrechte-Spot bis zum 22.02. im Cinemaxx

Nachdem der Grundrechte Spot im Titania und Alhambra (Cineplex Kette) gecancelt wurde, läuft er eine Woche länger auf den größten Leinwänden Berlins im Cinemaxx. Wer ihn im Kino sehen will: In den zahlreichen Sälen im Cinemaxx Potsdamer Platz bis zum 22.02.2023.

Vorführstopp für Grundrechte-Spot in Cineplex Kinos

Bedenkliche Einschränkung der Meinungsfreiheit: Kinospot zur Stärkung der Grundrechte wird in Cineplex Kinos gecancelt. Kinos galten bis vor kurzem noch als eine der letzten großen Bastionen freier künstlerischer Meinungsäußerungen.

Wenn ausgerechnet Filme, die für Menschenrechte und Meinungsfreiheit eintreten, untersagt werden, ist es schlecht bestellt um unsere freiheitliche Demokratie. Die zahlreichen Zuschauerreaktionen, die Freiheitvor bekommen hat, waren ausschließlich positiv bis begeistert. Es gab keine einzige kritische Anfrage, auf die wir gerne eingegangen wären, die wir hätten diskutieren können. Denn darum geht es bei Pluralität, Toleranz und Meinungsfreiheit: sachliche Auseinandersetzung mit anderen Meinungen.

Stattdessen gab es bis zu 200 Hackerangriffe am Tag auf Freiheitvor.de.

Ob die Gegner von freiheitlicher Demokratie, Verfassung und Menschenrechten reflektieren, dass sie auch ihre eigenen Grundrechte angreifen, ist fraglich.

Freiheitvor-Spot im Kino

Unser Freiheitvor.de-Kurzspot läuft bis zum 16.02.2023 in diesen Berliner Kinos:
Cinemaxx Potsdamer Platz in den Sälen 1, 3 und 11.
Titania Palast in den Sälen 1, 4 und 5.
Alhambra Cineplex in den Sälen 1, 5 und 8.
Gerne können Sie uns über Ihre eigenen Eindrücke und Zuschauer-Reaktionen berichten.
Besten Dank und viel Vergnügen.

error: Content is protected