Wie CDU und SPD das Recht auf Wissen begraben
Unter dem Vorwand der Sicherheit schleifen Schwarz-Rot in Thüringen, Berlin und Schleswig-Holstein grundlegende Bürgerrechte – ein Rückfall in die Hinterzimmer-Politik des letzten Jahrhunderts. CDU/CSU wollten das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene komplett abschaffen, nach Protesten wird es jetzt unauffällig auf Länderebene ausgehöhlt.
Angst als politischer Hebel
Der offizielle Grund für den massiven Rückbau der Informationsfreiheit klingt auf den ersten Blick plausibel: Der Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin Anfang 2026. Doch statt die Stromversorgung durch Redundanz und konkrete Schutzmaßnahmen für die Leitungen zukünftig sicherzustellen, werden Rechte abgebaut und die Bürger so zusätzlich geschädigt. Sensible Informationen ließen sich bereits nach der alten Rechtslage schützen.
Bei genauem Hinsehen, ist ein gefährliches Muster erkennbar. CDU und SPD nutzen die verständliche Sorge der Bevölkerung, um unliebsame Kontrollinstrumente loszuwerden.
In Thüringen plant die Landesregierung, das Transparenzgesetz nicht nur zu reformieren, sondern faktisch auszuhöhlen. Akteneinsichten, die früher Standard waren, sollen künftig unter pauschalen Sicherheitsvorbehalten stehen. Was als Schutz kritischer Infrastruktur verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Freibrief für die Verwaltung, Informationen zurückzuhalten.
Schleswig-Holstein: Transparenz nur noch nach Kassenlage?
Noch deutlicher wird die bürgerfeindliche Tendenz im Norden. In Schleswig-Holstein wird die proaktive Veröffentlichungspflicht – also das automatische Hochladen von Gutachten und Verträgen in ein Transparenzregister – massiv zusammengestrichen. Die Begründung: Verwaltungsaufwand und Sicherheitsrisiken.
Damit wird das Prinzip der Informationsfreiheit pervertiert. Wenn Bürger erst mühsam und unter Kostenrisiko klagen müssen, um herauszufinden, wie ihre Steuergelder verwendet werden, ist das Gesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht. Es entsteht der Eindruck, dass CDU und SPD die kritische Begleitung durch die Zivilgesellschaft als Bedrohung ihrer Macht wahrnehmen.
Ein Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft
Besonders brisant ist diese Entwicklung, weil sie einen Trend verstärkt, der auch in anderen Bundesländern wie Berlin zu beobachten ist. Dort wird die Informationsfreiheit ebenfalls durch neue Ausnahmetatbestände entkernt.
Die Botschaft der Regierenden ist klar: Gehorcht uns blind, stellt keine Fragen. Doch eine funktionierende Demokratie lebt vom Misstrauen und der Kontrolle durch die Regierten. Wer Transparenz abbaut, schürt das Misstrauen in staatliche Institutionen und verhindert Partizipation.
Willkür in den Ministerien: Journalismus nach Gutsherrenart
Die gesetzliche Verschleierung korrespondiert mit einer neuen Arroganz der Macht. Beobachter berichten von einer besorgniserregenden Tendenz in den ministerialen Pressestellen – allen voran im Justizministerium. Dort erdreistet man sich neuerdings, Auskünfte nur noch „genehmen“ Journalisten zu erteilen. Wer kritisch fragt, wird ignoriert; wer hofiert, bekommt Exklusivzugang. Diese Selektion von Pressevertretern ist ein direkter Angriff auf Pressefreiheit und staatliche Neutralitätspflicht.
Demokratie-Abbau auf Raten
Die Einschränkung der Informationsfreiheit ist kein technokratischer Verwaltungsakt, sondern ein gezielter Angriff auf die Bürgerrechte.
CDU und SPD opfern das Recht auf Wissen und Transparenz unter dem Vorwand der Sicherheit und gefährden diese umso mehr, indem eine kooperativ erarbeitete, gemeinwohlorientierte Lösungsfindung verhindert und Günstlingswirtschaft Vorschub geleistet wird.
Wenn Dokumente wieder in den Panzerschränken der Ministerien verschwinden, verliert die Öffentlichkeit ihr wichtigstes Werkzeug zu Korruptionsprävention und politischer Teilhabe. Es wird Zeit, dass die Zivilgesellschaft lautstark gegen diesen demokratischen Rückschritt protestiert.
Quellen und Links:
Pläne der Unionsparteien zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene
Urteil zur staatlichen Neutralität (BVerfG): Entscheidung vom 27. Februar 2018
Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden (BVerwG): Pressemitteilung zum Urteil 6 A 2/12