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7. Januar 2024

WHO: Vorbereitung Grundrechte-gefährdender Machtkonzentration?

Im Mai 2024 sollen von der WHO neue, internationale Bestimmungen, die voraussichtlich für nationale Regierungen bindend sein sollen, in Kraft gesetzt werden. In den aktuellen Entwürfen zu einem neuen Pandemievertrag der WHO und den Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sind Tendenzen zur Planung potentiell gefährlicher Machtkonzentration bei der WHO und deren Generaldirektor zu finden.

Am deutlichsten wird die Richtung der Änderungen durch den Vergleich der bisherigen und der neuen Bestimmungen in den Entwürfen der International Health Regulations (IHR): Die Befugnisse der WHO sollen drastisch ausgebaut werden.

Die Entwürfe können auf den offiziellen Seiten der WHO eingesehen werden:
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf

Leseanleitung:
Proposed amendments are presented as follows:
Strikethrough = proposal to delete existing text
Underlined and bold = proposal to add text
• (…): existing text in the IHR (2005)

Hier Beispiele ab Seite 9, Artikel 12:

If the Director-General determines that the event constitutes a public health emergency of international concern, and the State Party are in agreement regarding this determination, the Director-General shall notify all the States Parties […]

[…] the Director-General,on the basis of information received, may determine at any time to issue an intermediate public health alert to States Parties […]

[…] the Director-General has determined it requires heightened international awareness and preparedness activity, the Director-General, on the basis of information received, may determine at any time to issue a World Alert […]

Artikel 13A (neu):

1. States Parties recognize WHO as the guidance and coordinating authority of international public
health response during public health Emergency of International Concern and undertake to follow
WHO’s recommendations in their international public health response.

Der Generaldirektor soll demnächst eigenständig festlegen können, wann ein „Welt-Alarm“ ausgelöst wird, mit potentiell einschneidenden Konsequenzen für unser aller Grundrechte.
Durch den neuen Artikel 13A würden Rechtsstaatlichkeit und demokratische Entscheidungen der Länder de facto ausgehebelt: Die Vertragsstaaten sollen die WHO als Führungsbehörde, bzw. Führungsautorität („guidance authority“) anerkennen, sobald der Generaldirektor eigenmächtig einen Notfall ausruft.
Einspruchsmöglichkeiten gegen diese Ausrufung gibt es nicht.

Diese und weitere Macht soll also in die Hände einer einzigen Person gelegt werden.

Gewählt wird der Generaldirektor von „34 Gesundheitsexperten“ der Mitgliedstaaten, die oft aus der Pharma-Industrie kommen oder sogar parallel Exekutivpositionen in Konzernen innehaben, wie die Vorsitzende Hanan Mohamed Al Kuwari, die gleichzeitig Geschäftsführerin der Hamad Medical Corporation ist.

Zitat aus Wikipedia zur WHO: „Ein Problem sehen Kritiker in der Finanzierung. 2014 berichtete Frontal21, dass vom Jahresbudget der WHO von etwa 4 Mrd. US-Dollar allein etwa 3 Mrd. US-Dollar freiwillige Beiträge seien, darunter auch größere Spenden von Unternehmen, insbesondere aus der Pharmabranche.“

Die WHO ist ein Organ der UN und kann völkerrechtlich rechtsverbindliche Beschlüsse treffen.

Die EU bremst die vor allem aus den USA angestrebte Machtausweitung der WHO nicht, auf der Seite des europäischen Rats ist zu lesen, worauf die EU aus ist: „[…] einen robusteren Mechanismus für die länderspezifische Berichterstattung sowie durch eine stärker verbreitete Nutzung gemeinsamer externer Evaluierungen und bessere Folgemaßnahmen […]“ https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty.

Die Priorität wird offensichtlich nicht auf Meinungs-, Pressefreiheit und Wahrung von Wissenschaftlichkeit durch Überprüfbarkeit gelegt, sondern darauf durch „robustere Mechanismen externe Evaluierungen stärker zu verbreiten“, was nach noch repressiveren Einengungen von Meinungskorridoren klingt (siehe auch Kritik am Digital Services Act).
Das Einschränken elementarster Grundrechte mittels „Folgemaßnahmen“ konnten die Bevölkerungen während der so gut wie gar nicht aufgearbeiteten „Corona-Maßnahmen“ erleben.

Jeder ist aufgefordert sich selbst ein Bild von den Planungen zu machen und potentielle Gefahren für die Menschenrechte zu erkennen.