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20. August 2025

Umsetzung der IGV: Zentrale Grundrechte in Gefahr

IGV-Umsetzung im Bundestag ermöglicht weitreichende Grundrechts-Einschränkungen.

Am 16. Juli 2025 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zur Umsetzung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht. Diese Änderungen, die ab 19. September 2025 völkerrechtlich wirksam werden, erlauben künftig erhebliche Eingriffe in zentrale Grundrechte – insbesondere körperliche Unversehrtheit, Freiheitsrechte sowie Brief- und Postgeheimnis.

Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 1.6.2024:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Der am 1. August 2025 im Bundestag eingereichte Entwurf (Bundestagsdrucksache 20/8853) beschreibt Empfehlungen der WHO zur Pandemievorsorge, liefert jedoch keine ausreichenden Sicherungen für die Wahrung der Grundrechte. Eine weitere Drucksache (20/13643) zeigt zudem, dass die Bundesregierung keinen Widerspruch gegen die Änderungen eingelegt hat – wodurch das Inkrafttreten praktisch automatisch erfolgt.

Die Feststellung einer „pandemischen Notlage“ nach internationalen Kriterien könnte künftig ausreichen, um fundamentale Freiheitsrechte einzuschränken. Kritiker warnen vor unklaren Kriterien und fehlender demokratischer Kontrolle, da die Entscheidung maßgeblich von internationalen Vorgaben beeinflusst wird.

Quellen

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