Helfen wird zur Straftat – Abbau jahrhundertealter Rechtsstaatsprinzipien
Am 15. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Verstöße gegen EU-Sanktionen, die bisher als Ordnungswidrigkeiten gewertet wurden, künftig in weiten Teilen automatisch als Straftaten gelten. Diese Änderung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einheitliche Mindest-Strafregeln für Sanktionen einzuführen. In Deutschland bedeutet das eine drastische Verschärfung der Rechtslage: Was bislang mit Geldbußen geahndet wurde, kann nun strafrechtliche Ermittlungen, öffentliche Fahndung und erhebliche Strafen auslösen.
Das Neue an dieser Rechtsänderung ist nicht nur das höhere Strafmaß und der Blick auf Unternehmen. Entscheidend ist, dass künftig auch das Helfen oder Unterstützen von sanktionierten Personen eine Straftat sein kann – etwa wenn jemand einem Betroffenen einen Anwaltskontakt vermittelt, Gelder verwaltet oder in anderer Weise assistiert. Der Gesetzestext macht keine klare Unterscheidung zwischen krimineller Absicht und gut gemeinter Unterstützung. Dadurch wird schon das Helfen von Menschen, die auf EU-Sanktionslisten stehen, kriminalisiert. Das ist kein abstraktes Risiko für Fernstehende – in einem Zeitalter weit verzweigter Finanzbeziehungen, digitaler Vermögensverwaltung und globaler Netzwerke könnte jeder Bürer oder jede Bürgerin plötzlich im Fokus der Strafverfolgung stehen, ohne dass es eine rechtlich belastbare Grundlage für Schuld gibt.
Die Konsequenzen sind fundamental: Jahrhunderte lang erkämpfte rechtsstaatliche Grundsätze geraten aus den Fugen. Die Unschuldsvermutung, ein Kernbestand des Rechtsstaats, wonach ein Mensch als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist, wird faktisch ausgehöhlt. Künftig kann bereits die Mitwirkung an der Abwicklung sanktionierter Vermögenswerte oder die Überweisung legaler Gelder mit strafrechtlichem Nachspiel verbunden sein – bevor je ein neutrales Gericht urteilt. Ebenso wird das Recht auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz ausgehöhlt, weil Sanktionen und Ermittlungen bereits greifen, bevor ein Verfahren eröffnet oder geprüft wurde.
Betroffen sind nicht nur große Unternehmen oder internationale Konzerne. Schon heute geraten Menschen und Organisationen in den Sog von EU-Sanktionen – etwa Journalisten, denen vorgeworfen wird, „Desinformation“ zu verbreiten, oder Aktivisten. Ein juristisches Gutachten, das im EU-Kontext erörtert wurde, kommt zu dem Schluss, dass das derzeitige EU-Sanktionsregime in mehreren Punkten gegen Menschenrechtsstandards verstößt, unverhältnismäßig ist und Grundrechte verletzt, insbesondere wenn Sanktionen ohne ausreichenden Rechtsweg verhängt werden.
Das Problem ist nicht nur theoretisch: Einmal auf einer Sanktionsliste erfasst, sind Kontosperren, Vermögens- und Berufsverbote praktisch sofort wirksam, während der rechtliche Kampf dagegen Jahre dauern kann. Praktisch steht der Betroffene zunächst allein da, mit massivem Druck seitens der Behörden und ohne gesicherte Möglichkeit, sich vorab vor einem unabhängigen Richter zu verteidigen. In einem solchen System ist jede Form von Unterstützung für Betroffene ein juristisches Risiko – und der Anwalt, der helfen will, der Banker, der Gelder transferiert, oder die Hilfsorganisation, die humanitäre Leistungen bereitstellt, könnten selbst strafrechtlich belangt werden.
So steht die Sanktionsverschärfung beispielhaft für eine Entwicklung, in der der Staat immer stärker Befugnisse zur direkten Ahndung politischer oder wirtschaftlicher „Vergehen“ erhält, ohne dass das klassische Strafprozessrecht mit seinen Schutzmechanismen greift. Wobei diese „Vergehen“ vor allem von der Regierungslinie abweichende Meinungsäußerungen sind, die eindeutig vom Grundgesetz geschützt sind. Wenn Grundrechte wie Unschuldsvermutung, rechtliches Gehör und effektiver Rechtsweg hinter administrativen Sanktionen zurücktreten, ist der eigentliche Rechtsstaat in Gefahr – und jeder einzelne Bürger könnte in diese Lage kommen. Das mag im außen- und sicherheitspolitischen Kontext begründet erscheinen, doch Rechtsstaatlichkeit darf nicht zur Variablen werden, wenn politische Ziele verfolgt werden.
Links:
Gesetz zur Umsetzung der EU-Sanktionsrichtlinie im Bundestag
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/kw03-de-eu-massnahmen-1134338
EU-Richtlinie (EU) 2024/1226 – Definition von Straftatbeständen und Sanktionen
https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/44aa9524-05c9-11ef-a251-01aa75ed71a1
Kritischer Bericht / Analyse: Neues Strafrecht ohne rechtsstaatliche Sicherungen
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durchgesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143
Juristisches Gutachten zur Sanktionspraxis und Grundrechten
https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf