Gesetzentwurf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Mit der Bundesrats-Drucksache 766/25 vom 19. Dezember 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der offiziell der Umsetzung einer EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung dient. Tatsächlich jedoch markiert der Entwurf einen tiefgreifenden Eingriff in die freiheitlich-demokratische Grundordnung: Er verschiebt die Grenzen staatlicher Kontrolle politischer Kommunikation – zulasten zentraler, teils ausdrücklich „unverletzlicher“ Grundrechte.
Der Entwurf ist kein Produkt parlamentarischer Initiative. Er wurde vom Bundeskabinett beschlossen und über das Bundeskanzleramt an den Bundesrat eingebracht. Parlament und Öffentlichkeit treten erst nachträglich in Erscheinung. Diese exekutive Herkunft ist kein formaler Nebenaspekt, sondern prägt Inhalt und Stoßrichtung des Gesetzes: Der Staat beansprucht erweiterte Kontroll-, Zugriffs- und Sanktionsrechte über politische Meinungsäußerung.
Staatlicher Zugriff auf geschützte Räume
Besonders schwer wiegt der geplante Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und geschäftlich genutzter Räume nach Artikel 13 Grundgesetz. Der Entwurf eröffnet Behörden die Möglichkeit, Geschäftsräume, Redaktionen und organisatorische Strukturen politischer Akteure zu betreten und zu durchsuchen, um mutmaßliche Verstöße gegen Transparenzpflichten zu prüfen. Teilweise soll dies ohne vorherigen richterlichen Beschluss möglich sein, mit lediglich nachträglicher gerichtlicher Bestätigung.
Damit wird ein Kernprinzip des Rechtsstaats umgekehrt: Statt präventiver richterlicher Kontrolle staatlicher Macht soll eine nachgelagerte Legitimierung genügen. In der Praxis bedeutet dies, dass geschützte Räume – einschließlich journalistischer Redaktionen – faktisch unter einen behördlichen Vorbehalt gestellt werden.
Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit
Die Folgen für die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG) sind erheblich. Politische Kommunikation, journalistische Berichterstattung und zivilgesellschaftliches Engagement werden durch umfassende Dokumentations-, Melde- und Kontrollpflichten in ein staatliches Überwachungssystem eingebunden. Schon die Möglichkeit behördlicher Prüfungen erzeugt einen erheblichen Einschüchterungseffekt.
Wo staatliche Stellen definieren, überwachen und sanktionieren, was als zulässige politische Werbung gilt, wird die freie Meinungsbildung nicht geschützt, sondern konditioniert. Der Entwurf verlagert die Entscheidung über die Grenzen politischer Kommunikation von Gesellschaft und Rechtsprechung hin zur Verwaltung.
Erosion der informationellen Selbstbestimmung
Zugleich greift das Gesetz tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG). Die vorgesehenen Transparenz- und Nachweispflichten setzen umfangreiche Erhebung, Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten voraus – auch von politischen Akteuren, Unterstützern und Zielgruppen. Die gesetzlich vorgesehenen Zweckbindungen bleiben vage, die Eingriffsschwellen niedrig.
Damit drohen nicht nur Konflikte mit dem Grundgesetz, sondern auch mit den zwingenden Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere den Prinzipien der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit.
Rechtsstaat unter Vorbehalt
Äußerst problematisch ist die systematische Abschwächung rechtsstaatlicher Sicherungen. Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz garantiert effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe. Dieser setzt voraus, dass Eingriffe vorhersehbar, überprüfbar und begrenzt sind. Der Gesetzentwurf kehrt dieses Verhältnis um: Erst der Eingriff, dann die Kontrolle.
In der Summe entsteht ein System, in dem staatliche Behörden faktisch darüber entscheiden, welche politische Kommunikation kontrolliert, überprüft oder sanktioniert wird – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Freiheit, Vielfalt und Offenheit des demokratischen Diskurses.
Demokratie als Verwaltungsaufgabe
Der Gesetzentwurf folgt einer gefährlichen Grundannahme: dass Demokratie durch administrative Kontrolle politischer Rede gesichert werden könne. Das Gegenteil ist der Fall. Eine freiheitliche Demokratie lebt von offener, auch unbequemer, auch unübersichtlicher politischer Auseinandersetzung. Wo der Staat diese Auseinandersetzung reguliert, überwacht und sanktioniert, wird Demokratie zur Verwaltungsaufgabe – und Freiheit zur Ausnahme.
Quellen
Bundesrat, Drucksache 766/25, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.12.2025
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1, 2, 5, 13, 19, 76
Bundesverfassungsgericht, Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1)