Geplante EU-Chatüberwachung: Ein direkter Angriff auf unveräußerliche Menschenrechte
Die geplante EU-Regulierung zur anlasslosen, flächendeckenden Überwachung sämtlicher Chats ist ein massiver Grundrechtseingriff. Was hier vorbereitet wird, ist nicht bloß ein Fehlgriff der Politik – es ist ein direkter Angriff auf die unantastbaren Kernbereiche unserer Verfassungen und Menschenrechtsgarantien.
Die geplante Totalüberwachung verletzt Art. 10 des deutschen Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) in seinem Wesensgehalt. Sie greift zugleich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, abgeleitet aus Art. 1 und 2 GG, die durch die Ewigkeitsgarantie in Art. 79 Abs. 3 GG ausdrücklich jeder Abschwächung entzogen sind. Die Maßnahme widerspricht zudem zentralen Prinzipien der DSGVO, darunter Zweckbindung, Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit.
Auf europäischer Ebene bricht die Chatüberwachung mit Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta, die den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten garantieren. Der Eingriff verstößt ebenso gegen Art. 8 EMRK, dessen Rechtsprechung generelle Massenüberwachung wiederholt als unzulässig eingestuft hat.
International missachtet die geplante EU-Regelung fundamentale Menschenrechte: Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 17 des UN-Zivilpakts (IPBPR) verbieten willkürliche und unverhältnismäßige Eingriffe in Privatleben und Korrespondenz. Eine flächendeckende Chatkontrolle fügt sich exakt in diese verbotenen Eingriffstatbestände ein.
Was hier droht, ist die Normalisierung permanenter Überwachung – ein Tabubruch, der demokratische Grundordnung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde gleichermaßen destabilisiert. Ein Europa, das alle Bürger behandelt, als seien sie Verdächtige, verabschiedet sich von seinen eigenen Werten.
Auch im aktuellen Entwurf sollen die Grundrechte geschliffen werden, nur wird das nun als „freiwillige Chatkontrolle“ verkauft. Aber nicht mal das stimmt, denn Artikel 4 der neuen Fassung verpflichtet Chatanbieter zu „allen angemessenen Risikominderungsmaßnahmen“. Also können diese Dienste weiterhin dazu gezwungen werden private, verschlüsselte Nachrichten zu scannen.
Laut EU-Abgeordnetem Martin Sonneborn soll diese Fassung auf von der Leyens Geheiß „ohne Diskussion“ am 26.11.2025 durchgewunken werden.
UPDATE 26.11.2025:
Die Ratsposition wurde tatsächlich hinter verschlossenen Türen festgelegt.
Unter dem Deckmantel „Schutz von Kindern vor Missbrauch“ wurden Zensur- und Überwachungsmaßnahmen beschlossen.
Nichts im Ratsbeschluss verhindert, dass private Unternehmen als auch Institutionen anlasslos und flächendeckend überwachen, Behörden können die Datenbanken einsehen. Anhand der Ergebnisse darf vermutet werden, dass die Bemühungen des Rats eher in Richtung Vertuschung der totalen Überwachung und Grundrechteaushebelungen gingen, als in den Schutz vor Missbrauch.
Auszüge: „Die zuständigen nationalen Behörden werden befugt sein, Unternehmen zur Entfernung von Inhalten und zur Sperrung des Zugangs zu diesen oder –im Falle von Suchmaschinen – zur Streichung von Suchergebnissen zu verpflichten.“
„Die Mitgliedstaaten benennen nationale Behörden („Koordinierungsbehörden und andere zuständige Behörden“), die für die
Prüfung dieser Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen zuständig sind, wobei die Anbieter verpflichtet werden
können, Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Bei Verstößen gegen die Pflichten könnten gegen die Anbieter
Zwangsgelder verhängt werden.“
Ob zukünftige Generationen durch die Einschränkung von Grundrechten „geschützt“ werden oder ob Macht missbraucht wird, um unter Vorwänden grundlegenden Schutz anzugreifen, kann jeder selbst einschätzen.
Noch ist es möglich Widerspruch einzulegen, bevor das EU-Parlament über die endgültige Verordnung abstimmt.
Link zum Ratsbeschluss vom 26.11.2025:
Link zum Enwurf vom 01.07.2025:
ST-10131-2025-INIT_en.pdf https://share.google/XLbSNUBPWQuh3kl01
Linkliste zu allen relevanten Gesetzen und Grundrechten
Deutschland:
Grundgesetz Art. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Grundgesetz Art. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Grundgesetz Art. 10: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html
DSGVO: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
Europäische Union:
EU-Grundrechtecharta Art. 7 & 8: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12012P/TXT
Europäische Menschenrechtskonvention Art. 8: https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf
Internationale Menschenrechte:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 12: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
UN-Zivilpakt (IPBPR) Art. 17: https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-civil-and-political-rights